Bundesübung

Geschichte


Schiessen zur Erhaltung und Förderung der Wehrfähigkeit hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist älter als der Bundesstaat. Das Schiesswesen ausser Dienst hat seinen heutigen Ursprung in der Militärorganisation vom 8. Mai 1850, die erstmals jährliche Zielschiessen vorsah. Es unterscheidet sich in einiger Hinsicht vom Sportschiessen in olympischen Disziplinen, wobei viele Querverbindungen vor allem in der Nachwuchsförderung existieren. Der auch für das Sportschiessen verantwortliche Schweizer Schiesssportverband vor allem aber die lokalen Vereine sind anerkannt und dürfen die ausserdienstlichen Anlässe des VBS durchführen.

Schiessprogramm


Die Teilnahme ist ausgenommen der Probeschüsse kostenlos. Das Programm gilt als erfüllt bei Erreichen von mindestens 42 Punkten und höchstens 3 Nullern. Verbliebene Schiesspflichtige können das Programm sofort auf eigene Kosten wiederholen. Die Bestätigung für das Absolvieren der Bundesübung wird unmittelbar nach dem Schiessen in den militärischen Leistungsausweis bzw. das Schiessbüchlein eingetragen. Für Resultate über 66 Punkte (Veteranen und Jungschützen 64 Punkte) wird eine Anerkennungskarte abgegeben. Zur Erfüllung der Schiesspflicht unbedingt mitbringen:


Grundlage und Ziele


Die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst reglementiert die Mittel, den Umgang mit Waffen und Munition, und beschreibt die verfolgten Ziele. Das Schiesswesen ausser Dienst hat den Erfordernissen der Armee zu genügen und erfüllt im Interesse der Landesverteidigung folgende Zwecke:


Schiesspflicht


Ab diesem Jahr beginnt die Schiesspflicht für all diejenigen Armeeangehörigen, welche im Vorjahr die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht endet für die Armeeangehörige, welche in diesem Jahr aus der Armee entlassen werden oder wurden.